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Die Gesundheitsuntersuchung fällt in den Bereich der Früherkennung. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten sogenannte Früherkennungsuntersuchungen an, damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt und behandelt werden können. Am bekanntesten ist die Früherkennungsuntersuchung bei Schwangeren, Neugeborenen und Kindern.

Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf 9 entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9). Eine weitere Untersuchung (U10) zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr überbrückt die Zeit bis zur ersten Jungend-Gesundheitsuntersuchung (J1) zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. Diese Vorsorgen dienen der Früherkennung von Krankheiten, welche die körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten. In unserer Praxis werden diese Untersuchungen üblicherweise ab der U3 durchgeführt.

Frauen und Männer haben Anspruch auf eine alljährliche Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen, die sogenannten Krebsvorsorge-Untersuchung. Diese Untersuchung ist fokussiert auf Krebs der Geschlechtsorgane, der Brust, der Haut und des Darmes. In unserer Praxis werden ausschließlich Krebsvorsorgeuntersuchungen bei Männern ab dem 45. Lebensjahr durchgeführt, da die Praxisinhaberin als Fachärztin für Urologie für diese Untersuchung qualifiziert ist und über die entsprechende Erfahrung verfügt. 

Ab dem 35. Lebensjahr können alle Versicherten zusätzlich in einem zweijährigen Intervall die Gesundheitsuntersuchung, den Check-up durchführen lassen, welcher der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes, Fettstoffwechselstörung und metabolischem Syndrom dient. In unserer Praxis wird diese Untersuchung für Frauen und Männer angeboten. 

Bedarfsorientiert kann die gesetzliche Vorsorge durch ergänzende Untersuchungen wie beispielsweise die ABI-Messung ergänzt werden.

Meine Praxis


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